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Kosmetik

REACH und ESPR verlangen Inhaltsstoff-Rückverfolgbarkeit, Offenlegung besorgniserregender Stoffe und Verpackungsnachhaltigkeitsdaten für Kosmetika auf dem EU-Markt.

Regulatorische Anforderungen

ESPR Digitaler Produktpass

Pflicht-DPP für Kosmetika gemäß ESPR-Delegiertenrechtsakten, mit vollständigen Inhaltsstofflisten, Produktherkunft und Umweltauswirkungsindikatoren.

REACH-Stoffrückverfolgbarkeit

SVHC und eingeschränkte Stoffe nach REACH müssen im DPP mit Konzentrationsdaten und Informationen zur sicheren Verwendung offengelegt werden.

Verpackungsnachhaltigkeits-Daten

Verpackungsmaterialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Recyclinganteil müssen als Teil des Produktpasses und für EPR-Meldepflichten deklariert werden.

Mikroplastik-Offenlegung

Absichtlich zugesetzte Mikroplastika in Rinse-off- und Leave-on-Produkten unterliegen EU-Beschränkungen mit Pflicht zur Inhaltsstoff-Offenlegung.

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

EPR-Pflichten für Kosmetikverpackungen erfordern die Registrierung von Herstellern und die Einreichung von Lebenszyklus-Daten bei nationalen EPR-Systemen in EU-Mitgliedstaaten.

Regulatorische Referenz: ESPR · REACH · EPR

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