Kosmetik
REACH und ESPR verlangen Inhaltsstoff-Rückverfolgbarkeit, Offenlegung besorgniserregender Stoffe und Verpackungsnachhaltigkeitsdaten für Kosmetika auf dem EU-Markt.
Regulatorische Anforderungen
ESPR Digitaler Produktpass
Pflicht-DPP für Kosmetika gemäß ESPR-Delegiertenrechtsakten, mit vollständigen Inhaltsstofflisten, Produktherkunft und Umweltauswirkungsindikatoren.
REACH-Stoffrückverfolgbarkeit
SVHC und eingeschränkte Stoffe nach REACH müssen im DPP mit Konzentrationsdaten und Informationen zur sicheren Verwendung offengelegt werden.
Verpackungsnachhaltigkeits-Daten
Verpackungsmaterialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Recyclinganteil müssen als Teil des Produktpasses und für EPR-Meldepflichten deklariert werden.
Mikroplastik-Offenlegung
Absichtlich zugesetzte Mikroplastika in Rinse-off- und Leave-on-Produkten unterliegen EU-Beschränkungen mit Pflicht zur Inhaltsstoff-Offenlegung.
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
EPR-Pflichten für Kosmetikverpackungen erfordern die Registrierung von Herstellern und die Einreichung von Lebenszyklus-Daten bei nationalen EPR-Systemen in EU-Mitgliedstaaten.
Regulatorische Referenz: ESPR · REACH · EPR
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